Hilfe im Trauerfall

Tag und Nacht erreichbar:
0971 / 699 22 868

Diese Anrufe sind zu erledigen

Bei einem Sterbefall in den eigenen vier Wänden sind zunächst zwei Anrufe zu tätigen:

Rufen Sie den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) an, der eine Todesbescheinigung ausstellt.

Informieren Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens, der Sie zu allen weiteren Abläufen und Entscheidungen berät und Sie auf Ihrem Weg begleitet. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter Tel. 0971 / 699 22 868

Die Überführung des Verstorbenen zu uns kann auf Wunsch kurzfristig erfolgen. Sie können aber auch zunächst in Ruhe zu Hause Abschied nehmen. Gerne geben wir Ihnen Hinweise für eine Aufbahrung zu Hause.

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung übernimmt das dortige Personal diese Aufgaben. Wird zunächst ein anderer Bestatter gerufen, haben Sie trotzdem jederzeit das Recht, zu uns zu wechseln. Das gilt übrigens auch bei tödlichen Verkehrsunfällen, bei denen die Polizei den Bestatter ruft.

Die folgenden Unterlagen werden von dem Verstorbenen benötigt

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/n
  • Krankenkassenkarte
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag

Informationen und Formulare

Um die bürokratische Abwicklung rund um den Trauerfall so unkompliziert wie möglich zu gestalten, haben wir die wichtigsten Formulare zum Download für Sie zusammengestellt. So bleibt Ihnen ohne große Suche mehr Zeit für das Wesentliche.


Änderungsanzeige für die Rente Vorsorge-Broschüre von der Verbraucherschutzinitiative für Bestattungen Ratgeber zum Thema Kosten für die Leichenschau Ratgeber Witwenrente Ratgeber zum Schonvermögen (Sozialbestattung)

Gut zu wissen

Wer ist bestattungspflichtig?

In Bayern sind die Angehörigen eines Verstorbenen in dieser Reihenfolge bestattungspflichtig:

  • Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
  • die (volljährigen) Kinder
  • die Eltern
  • die Großeltern
  • die Geschwister
  • die Enkel
 
 

Sie haben Fragen?


Gerne nehmen wir uns diesen an - denn in der schweren Zeit der Trauer ist nichts tröstlicher als jemand, der mit offenem Ohr zuhört, aus Expertensicht versteht und aufgrund seiner Erfahrung kompetent berät. Und das alles bieten wir. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.


Häufig gestellte Fragen
 

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